Startseite » News » E-Bike Recht: E-Bike, Pedelec und S-Pedelec

 
Auch E-Bikes unterliegen bestimmten rechtlichen Aspekten. Dabei werden Unterschiede zwischen den Modellen Pedelec und S-Pedelec gemacht.

Grundsätzliche rechtliche Unterschiede

Allgemein wird beim Elektrofahrrad zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec unterschieden. Die Leistung und Geschwindigkeit beeinflussen den rechtlichen Rahmen sehr.

E-Bike Recht: Pedelec oder E-Bike?

Beim klassischen Pedelec, E-Bikes die mit Muskelkraft betrieben werden und den Fahrer bis zu 25 Km/h unterstützen, sind keine rechtlichen Bedingungen zu beachten. Das Pedelec ist rechtlich dem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt. Es darf maximal 250 Watt haben und es gibt keine Helm -oder Zulassungspflicht, ebenso keinen Führerschein und daher gibt es kein Mindestalter oder eine Versicherungspflicht. Jedoch besitzen Pedelecs eine sogenannte Anfahrhilfe, die bis zu 6 Km/h beschleunigen kann.

Ein E-Bike im engeren Sinne, welches nämlich auch fährt, wenn der Fahrer nicht tritt, hat jedoch eine Besonderheit. Der Helm, ein Mofa-Führerschein und Kfz-Haftpflicht in Form eines Versicherungskennzeichens sind Pflicht.

S-Pedelec: E-Bike Recht

Das S-Pedelec ist anders, da es bis zu 500 Watt und 45 Km/h erreicht. Daher ist es auch rechtlich wie ein Kleinkraftrad gestellt, wie z.B. ein Mofa. Daher ist das Mindestalter auch 16 Jahre. Laut Unfallstatistiken von E-Bikes sind sehr junge Fahrer die unter 16 sind, sowie Senioren und Rentner, die zwei größten Gruppen, die mit einem Pedelec häufig in Unfälle verwickelt werden. Als Grund wird die schlechte Einschätzung der Geschwindigkeit der E-Bikes genannt.

Die Fahrer brauchen ein Versicherungskennzeichen sowie den Führerschein der Klasse AM, der bereits in der Führerscheinklasse B enthalten ist. S-Pedelecs dürfen keine Radwege befahren und auch keine Anhänger transportieren. Jedoch sind Kindersitze erlaubt.

Pro Jahr fallen für das Versicherungskennzeichen ca. 70 Euro an. Das S-Pedelec ist eher ein Mofa, weil es viele Fahrverbote hat, wie z.B. auf Radwegen, Waldwegen, sowie in Fußgängerzonen. Auch die Regelung mit der Promillegrenze ist strenger als beim Fahrrad oder Pedelec.