Startseite » News » Promillegrenze E-Bike 2024 – Mit Alkohol auf dem E-Bike?

 
Die Regeln zu Alkohol am Steuer sind festgelegt – zumindest gilt das für Fahrzeuge wie PKW, LKW oder Motorräder. Aber wie steht es um die Promillegrenze beim E-Bike im Jahr 2024?

Was ist ein Promille und was bedeutet eigentlich Promillegrenze?

Das Wort Promille beschreibt im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken die Menge an Alkohol, die eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt im Körper hat. Ein Promille entspricht einem Gramm Alkohol pro einem Kilogramm Blut.

Unter dem Begriff Promille-Grenze versteht man die vom Gesetzgeber festgelegte maximal akzeptierbare Höhe von Alkohol im Körper. Das Gesetz findet in unterschiedlichen Rechtsgebieten Anwendung und gilt auch fürs Fahrrad. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Das kann dann beispielsweise die Zahlung eines Bußgeldes sein.

Auch E-Bike-Fahrer müssen sich an die Regeln halten

Wer sich auf sein Fahrrad schwingt, darf nur eine begrenzte Menge an Alkohol im Blut haben. Es gelten für Fahrradfahrer grundlegend dieselben Gesetze im Jahr 2024 wie für Pkw-Fahrer. Bereits auf dem normalen Fahrrad ist eine Überschreitung von 0,3 Promille eine Straftat. Der Promillegehalt entspricht etwa einer 0,33 l-Flasche Bier. Dieser Zustand wird dann als relative Fahruntüchtigkeit bezeichnet.

Wenn du also 0,3 Promille Alkohol im Blut hast und dich dann beim Fahrradfahren auffällig verhältst oder gar einen Unfall baust, kassierst du zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei. Der Begriff steht für nichts anderes als das bekannte Fahreignungsregister in Flensburg. Zudem musst du bei einem Verkehrsunfall für die verursachten Schäden aufkommen. Hier greift eventuell deine Haftpflichtversicherung.

Bei einem Wert von 1,6 Promille oder höher spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. In diesem Fall kannst du sogar deinen Führerschein verlieren und es werden dir drei Punkte in Flensburg verhängt. Du musst ein Bußgeld zahlen und dich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Wenn du diese nicht bestehst, droht dir ein generelles Fahrverbot.

Diese Strafen drohen dir (Stand 01/2024):

  • mehr als 0,3 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad und auffällige Fahrweise oder Unfall: 2 Punkte, Geldstrafe, MPU
  • mehr als 1,6 Promille auf dem Pedelec/Fahrrad: bis 3 Punkte, 500 Euro Geldstrafe oder mehr, MPU
  • mehr als 0,5 Promille auf dem E-Bike/E-Scooter:
  • beim ersten Mal: 2 Punkte, bis 528,50€ Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot, MPU
  • beim zweiten Mal: 2 Punkte, bis 1.053,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU
  • beim dritten Mal: 2 Punkte, bis 1.578,50€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, MPU

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt beim Autofahren ein striktes Alkoholverbot: Die Alkoholgrenze liegt bei 0,0 Promille. Und natürlich gilt: Um dich und andere nicht zu gefährden, solltest du auf Alkohol im Straßenverkehr verzichten.

Die Unterschiede zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes

Die Unterscheidung zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec ist deshalb von großer Bedeutung beim Thema Promillegrenze, weil alle drei Typen als unterschiedliche Fahrzeugarten gelten. Aus diesem Grund gibt es für jeden Typ verschiedene Gesetze.

Das Pedelec steht für Pedal Electric Cycles und der Fahrer muss selbst in die Pedale treten, damit der Motorenantrieb aktiviert wird. Das Pedelec hat eine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Es wird gesetzlich als Fahrrad angesehen, weshalb dieselben Gesetze gelten.

Das E-Bike ist vergleichbar mit dem Pedelec, kann aber gegebenenfalls auch mittels Elektroantrieb von allein fahren. Daher wird es grundsätzlich mit einem Mofa der Klasse AM gleichgesetzt und als Kraftfahrzeug eingestuft.

Das S-Pedelec ist die schnellere Version des Pedelecs, denn es hat eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Daher gehört es neben dem E-Bike in die Kategorie der Kraftfahrzeuge.

Wo liegt bei den E-Bike-Typen die jeweilige Promillegrenze?

Da sich die Gesetze zwischen den Typen unterscheiden, gibt es auch unterschiedliche Richtlinien und Werte. Die folgenden Bestimmungen gelten in 2024:

  • Pedelec: Bei auffälliger Fahrweise bzw. auffälligem Fahrverhalten ist man bereits ab einem Wert von 0,3 Promille für eine Strafanzeige gefährdet. Ab 1,6 Promille ist das Fahren auf dem Fahrrad grundsätzlich nicht mehr erlaubt und wird hart bestraft. Es gelten die gleichen Regeln wie bereits im zweiten Abschnitt beschrieben.
  • E-Bike und S-Pedelec: Beides sind Kraftfahrzeuge, die demnach genau wie Autos gewertet werden. Daher gilt sowohl fürs Elektrofahrrad als auch fürs S-Pedelec: Ab einem Wert von 0,5 Promille wird es für die alkoholisierten Radler brenzlig. Die Rede ist in diesem Fall von einer Ordnungswidrigkeit. Es muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot gerechnet werden. Ab einem Wert von 1,1 Promille machen sich die E-Biker offiziell strafbar. Diese Straftat führt zum Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr kommen. Wir empfehlen daher lieber das Fahrrad stehen zu lassen. Übrigens betreffen dieselben Richtlinien auch das Fahren eines E-Scooters.

Promillegrenze E-Bike – Ist Alkohol am Lenker eine gute Idee?

Unsere klare Antwort darauf lautet – nein. Letztendlich können wir dir nur Empfehlungen aussprechen, denn am Ende entscheidet jeder Radfahrer sein Handeln selbst. Bedenke jedoch stets, dass du Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr bist und mit zunehmend höherer Geschwindigkeit und Motorisierung andere Verkehrsteilnehmer gefährden könntest. Also lass das Fahrrad im Zweifelsfall am besten stehen und schieb es. Ein weiterer Tipp – halte dich mit dem offiziellen Bußgeldkatalog der Bundesrepublik Deutschland auf dem aktuellen Stand. Da Regeln und Gesetze immer wieder angepasst werden, lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die derzeitige Lage.