Startseite » Zubehör » E-Bike Beleuchtung: Die Scheinwerfer von Pedelec und Co.

 
Wie auch Fahrräder, benötigen E-Bikes eine vollwertige Beleuchtung. Diese dient der Sicherheit. Was bei der E-Bike Beleuchtung und den Scheinwerfern zu beachten ist, erklären wir dir nun.

E-Bike Scheinwerfer für die Beleuchtung – Pflicht

Bist du häufig in der Dunkelheit mit deinem E-Bike unterwegs, so wirst du leistungsstarke E-Bike Beleuchtung gebrauchen. Pedelecs sind nämlich schneller als Fahrräder, doch helleres Licht bieten sie, für das schnellere Radfahren, trotzdem nicht. Dabei ermöglicht der Akku sogar eine Beleuchtungsstärke auf Autoniveau.

Das E-Bike-Scheinwerfer-Licht kann für Pedelecs bis 25 km/h und kennzeichenpflichtige S-Pedelecs (bis 45 km/h) auch nachgerüstet werden. Durch die hohe Geschwindigkeit, die durch die Motorunterstützung beim E-Bike erreicht wird, ist eine vorausschauende Fahrweise von Nöten. Besonders in der Nacht herrschen schlechte Lichtverhältnisse.

Neuerdings bieten manche Hersteller auch das Tagfahrlicht, Fernlicht sowie Akkuleuchten. Selbst das Bremslicht ist per Gesetz nun erlaubt. Blinker sind nur bei mehrspurigen E-Bikes zugelassen, sonst aber verboten. Rein rechtlich gibt es bei der Beleuchtung am E-Bike gesetzliche Vorschriften, ähnlich wie bei einem Fahrrad. Vorder- und Rückbeleuchtung sind Pflicht und dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Die anderen Straßenverkehrsteilnehmer müssen dich sehen können, auch bei Nacht.

Vorschriften für Vorder- sowie Rücklicht am E-Bike

Wie ein herkömmliches Fahrrad, verfügt ein E-Bike über ein Frontscheinwerfer. Das Vorderlicht muss, wie bei einem herkömmlichen Fahrrad 10 Lux Beleuchtungsstärke besitzen und diese noch in 10 Meter Entfernung ausstrahlen. Übrigens: Lumen steht für die Gesamtmenge an Licht und Lux stellt die Lichtmenge in 10 Metern Entfernung dar.

Das Vorderlicht muss in einer Höhe von 40-120 cm angebracht sein, ebenso wie der passive weiße Frontstrahler. Das Rücklicht muss in einer Höhe von 25-120 cm angebracht sein und einen Abstrahlwinkel von Minimum 220 Grad besitzen.

Reflektoren und Rückstrahler bei der Pedelec Beleuchtung

Des Weiteren verfügt das E-Bike über einen Rückstrahler. Dabei gibt es auch ein paar Sachen, die zu beachten sind:

  • der passive rote Strahler kann mit im Rücklicht verbaut sein, sodass kein anderer Strahler mehr nötig ist
  • wer seine Kinder in Anhängern befördert, muss vorne links am Anhänger eine weiße Leuchte platzieren (wenn der Anhänger breiter als ein Meter ist)
  • hinten sollten ebenfalls zwei rote Rückstrahler montiert sein
  • an den Seiten können auch gelbe Strahler montiert sein (um die Sicherheit zu erhöhen)
  • die Pedalen müssen mit nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren ausgestattet sein (zwei Reflektoren pro Pedal)
  • durch die Seitenreflektoren ist die Beleuchtungsausstattung vollständig
  • wenn die Speichenreflektoren optisch einfach nicht passen, können alternativ auch Reifen mit Reflexstreifen benutzt werden

Achtung bei Nachrüstung der E-Bike Beleuchtung

Im Gegenteil zum normalen Fahrrad wird die E-Bike Beleuchtung nicht über einen Dynamo, stattdessen über einen Akku gespeist. Dieser ist gleichfalls für den Elektromotor verantwortlich. Da Akkus Gleichstrom (DC) bereitstellen, Dynamos allerdings Wechselstrom (AC) entwickeln, können Standard-Dynamo-Fahrradlampen nicht an E-Bikes benutzt werden.

In der Produktbeschreibung der Lampen stehen die Abkürzungen AC oder DC für den jeweiligen Strom. Es ist auch zu unterscheiden zwischen Lampen für Pedelecs bis 25 km/h und den Lampen für die schnellen S-Pedelecs bis 45 km/h. S-Pedelecs werden als Kleinkrafträder geführt. Dies wirkt sich wiederum auf die Zulassung der Anbauteile aus.

An Pedelecs können alle Lampen angebaut werden, die mit einer K-Nummer bestückt sind. Sie erfüllen die Anforderungen der StVZO in Europa. An S-Pedelecs können Lampen angebracht werden, welche den Anforderungen, die nach der Richtlinie ECE113 festgelegt sind, entsprechen. Die für S-Pedelecs zugelassenen Lampen fallen damit auf, dass sie um einiges leistungsstärker sind.

Das ECE-Prüfzeichen, erkennbar an dem E im Kreis mit einer kleinen Zahl als Code für das Land, das die Genehmigung für das jeweilige Bauteil erteilt hat, ist an der Lampe vorhanden. Die Scheinwerfer nur mit K-Nummer für normale Pedelecs dürfen bei Neuzulassung ab Januar 2017 nicht mehr bei den schnelleren S-Pedelecs benutzt werden.

Andersrum darfst du S-Pedelec-Scheinwerfer mit ECE-Prüfzeichen nicht an Standard-Pedelecs anbauen. Die Montage vom Akku deines E-Bikes sowie die damit verbundenen Kosten solltest du unbedingt mit deinem Fachhändler noch vor Kauf abklären. Möglicherweise kann dieser dir auch eine kostengünstigere Variante vorschlagen. Da nach wie vor Pedelecs bis 25 km/h für die Beleuchtung vom Gesetz her dem Fahrrad gleichrangig sind, kann hier gespart werden.

Besonderheiten/Sonderregelungen bei E-Bike Beleuchtung

Es gibt E-Bikes, die spezielle Lichtsysteme haben, die sich ihre Energie durch den Akku entnehmen. Durch die große Akkukapazität kann das E-Bike problemlos einen Scheinwerfer betreiben. Dabei versorgt der Akku das E-Bike und die Lichtanlage mit Strom. Der Scheinwerfer benötigt jedoch einen Spannungswandler, da er sich von den herkömmlichen Dynamos in der Hinsicht unterscheidet, dass er keine Gleichspannung hat.

Die verschiedenen Antriebssysteme der Motorenhersteller haben bisher keine einheitlichen Standards, was die Elektronik anbelangt. Die Lampenhersteller haben für die verschiedenen Antriebssysteme eigene Versionen entwickelt. Deshalb ist oft in den Produktbeschreibungen der Lampen erwähnt, ob die Lampe für ein Bosch-, Yamaha- oder ein anderes Antriebssystem vorgesehen ist.

Im Zweifel sollte beim Fachhändler oder direkt beim Hersteller nachgefragt werden. Die eher selten vertretenen S-Pedelecs haben noch ein paar Sonderregelungen. Sie haben Spiegel- sowie Dauerlichtpflicht. Außerdem benötigen sie per Gesetz eine Hupe, ein Kennzeichen und einen Seitenständer. Beachte unsere Tipps zur Beleuchtung und dir steht einer sicheren Fahrradfahrt nichts mehr im Weg.